1) Anzahlung / Kaution / Annulation
Es ist bei Buchung der Wohnung eine Anzahlung von 30% des Mietpreises zu entrichten.
Die Buchung wird mit der Rückbestätigung des Vermieters definitiv.
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- bis 60 Tage vor Anreise: Fr. 100.– Bearbeitungsgebühr
- 59 bis 0 Tage vo Anreise: 100% des Mietpreises. Sofern die Wohnung andersweitig vermietet werden kann, wird der Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– zurückerstattet.
Es wird empfohlen, eine Annulationskostenversicherung abzuschliessen.
2) Personenzahl
Die Belegung darf höchstens mit der auf der Reservationsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Zusätzliche Gäste müssen vorgängig gemeldet werden. Der Vermieter stellt basierend auf dieser Meldung die Gästekarten aus.
3) Kündigung / unvorhergesehene Extremfälle
Kann die Wohnung aufgrund höherer Gewalt (Naturgewalten, etc) nicht vermietet werden, kann die Buchung entschädigungslos gekündigt werden. Der Vermieter kann für allfällige Schäden, die das Mietverhältnis beeinträchtigen (Strom- und Waserunterbrüche) nicht haftbar gemacht werden.
4) Verbindlichkeit der Hausordnung
Die Wohnung wird einwandfrei übernommen, allfällige Schäden muss der Mieter bei Bezug der Wohnung melden, ansonsten werden sie zu seinen Lasten verrechnet. Schäden, welche während der Mietzeit auftreten, sind unmittelbar zu melden. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räume zu verändern oder Anschriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters anzubringen.
Bei Abgabe ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr ist gespült und wieder in den Kästen eingeräumt. Der Müll muss im dafür vorgesehenen Molok-Container (in Gebührensäcken) entsorgt werden.
Die Wohnung ist nicht geeignet für Sabat.
5) Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Für Hunde kann der Vermieter eine Ausnahmebewilligung erteilen (auf Anfrage). Tiere dürfen weder im Haus noch direkt neben dem Haus ihre Geschäfte verrichten und die übrigen Mieter in keiner Weise stören. Sollten dennoch Unannehmlichkeiten vorkommen, ist der Vermieter berechtigt, das Tier unverzüglich aus der Wohnung zu verweisen. Der Mieter muss auch in diesem Fall für die vertraglich festgelegte Miete und allfällige Unkosten aufkommen.